Sehr geehrte Eltern,
wie Sie vielleicht schon in den Medien gelesen haben, wurden die Regelungen über die Notbetreuung in Schulen aktualisiert.
So werden nun auch Kinder, bei denen nur ein Elternteil unmittelbar mit der Versorgung von kranken und pflegebedürftigen Personen im Gesundheits- und Pflegewesen betraut ist, zur Notbetreuung zugelassen. Eltern benötigen eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers, dass sie zu diesem Personenkreis gehören. Bisher war für alle Kinder in der Notbetreuung Voraussetzung, dass beide Eltern in der absolut notwendigen Infrastruktur tätig sind. Das ist auch für alle übrigen Berufsgruppen, für deren Kinder Notbetreuung angeboten wird, weiter der Fall. […]
Die komplette Information finden Sie hier.
In diesem Brief vom TMBJS an die Schulleitung finden Sie die Neuerungen etwas komplizierter formuliert in rot markiert.
Weiterhin gilt, sollten Sie nun auch Bedarf an der Notbetreuung in unserer Schule anmelden dürfen, dass Sie sich bitte in unserer Schule anmelden:
- telefonisch (03605 54 26 0) oder
- per Mail (sekretariat@grundschule2-leinefelde.de).
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