Schullaufbahn

Schulanfang
Unsere Grundschule verfolgt bei der Gestaltung des Aufnahmeverfahrens der zukünftigen Schulanfänger verschiedene Ziele. Wie wir erste Kontakte aufnehmen und was Eltern wissen sollten, erfahren sie im folgenden Artikel.

Gestaltung der Einschulungsphase
Laut dem Thüringer Schulgesetz (vom 6. August 1993 in der Fassung vom 30. April 2003) trifft für Kinder, die einzuschulen sind, folgendes zu:
§ 18

Beginn der Vollzeitschulpflicht
(1) Die Vollzeitschulpflicht beginnt für alle Kinder, die am 1. August eines Jahres sechs Jahre alt sind, am 1. August desselben Jahres.
(2) Ein Kind, das am 30. Juni mindestens fünf Jahre alt ist, kann auf Antrag der Eltern am 1. August desselben Jahres vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft der Schulleiter im Benehmen mit dem Schularzt. Die Schulpflicht beginnt mit der Aufnahme.
(3) Ein Kind, das am 1. August eines Jahres mindestens sechs Jahre alt ist, kann im Ausnahmefall auf Antrag der Eltern für die Dauer eines Schuljahres vom Besuch der Klassenstufe 1 der Grundschule zurückgestellt werden, wenn aufgrund der Entwicklung des Kindes zu erwarten ist, dass es nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Der Antrag kann erst nach der schulärztlichen Untersuchung und nach Beratung durch die Schule gestellt werden. Die Zurückstellung erfolgt durch den Schulleiter und darf nicht wiederholt werden.
Mit der Gestaltung des Aufnahmeverfahrens verfolgt unsere Grundschule folgende Ziele:

  • das Bekanntmachen der Kinder mit ihrer zukünftigen Schulumgebung,
  • das Knüpfen erster Kontakte zwischen Kindern, die eine erste Klasse bilden werden,
  • das Wecken von Freude auf die Schule,
  • das Gestalten eines allmählichen Übergangs vom Kindergarten zur Schule,
  • die umfangreiche Information und Beratung der Eltern, um ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis bereits vor der Einschulung aufzubauen.

Gestaltung der Schulanmeldung
Im Dezember jeden Jahres haben die Eltern an mehreren Tagen die Möglichkeit, ihr Kind an der Schule des jeweiligen Einzugsbereiches anzumelden. An unserer Schule wird diese Anmeldung so gehandhabt, dass die Eltern rechtzeitig die genauen Termine und den Anmeldebogen schriftlich zugesandt bekommen. Auf diesem Weg werden sie auch gebeten, ihr Kind zur Anmeldung mit in die Schule zu bringen. An den betreffenden Tagen sind immer die Schulleiterin oder die Beratungslehrerin anwesend, die das Kind mit den Eltern in der Schule begrüßen und die Gespräche durchführen.
Wir versuchen, mit dem Kind über seine Familie, seine persönlichen Daten und einige alltägliche Dinge zu reden, um schon einen kleinen Einblick in seine sprachliche Entwicklung und seine Umweltkenntnisse zu bekommen.

Kooperation mit dem Kindergarten
Im Januar, nach der Anmeldung durch die Eltern, werden die Kindergärten von der Beratungslehrerin besucht. Hier wird der Entwicklungsstand der Kinder im Gespräch mit Erzieherinnen erfragt. Dabei geht es unter anderem um die sprachliche und motorische Entwicklung des Kindes, um seine Fähigkeiten bei der Arbeit mit Mengen, seine Konzentrationsfähigkeit und Ausdauer sowie sein Verhalten im Umgang mit anderen Kindern und Erwachsenen. Aus diesen Gesprächen leiten wir ab, welche Kinder beim Schnuppertag besonders beobachtet werden müssen, damit Entwicklungsrückstände auf keinen Fall übersehen werden. Im November treffen sich Schulleiterinnen, Beratungslehrerinnen und Leiterinnen der Kindergärten mit ihren Erzieherinnen sowie Lehrerinnen des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes zum „Stammtisch“, um über Problemkinder und Modalitäten zur Einschulung zu sprechen. Im Dezember gestalten die Kinder unserer Schule ein Weihnachtsprogramm. Dazu laden wir die Schulanfänger aus den Kindergärten ein. Im Februar oder März führen wir unseren Schnuppertag für die Schulanfänger durch.

Gestaltung des Schnuppertages
In diesem Schuljahr haben wir die Schnupperbesuche der zukünftigen Schulkinder in den Schulalltag integriert. Dadurch erhalten die baldigen Schulanfänger die Gelegenheit in den „normalen“ Schultag, in Pausenabläufe und auch den Hortnachmittag Einblick zu nehmen. In kleinerern Gruppen besuchen sie die jetzigen 1. und 2. Klassen und arbeiten mit den Schulkindern an leistbaren Aufgaben. An einem weiteren Tag lernen sie nachmittags auch den Schulhort kennen.
In jeder Gruppe sind zwei bis drei Lehrerinnen, Hort- und Kindergartenerzieherinnen, die die Kinder begleiten und beobachten. So kann am Ende der Schnupperbesuchszeit in einer gemeinsamen Auswertung schnell gesagt werden, bei welchem Kind eine erfolgreiche Einschulung eventuell fraglich ist. Im Anschluss an die Schnupperbesuche bekommen die Eltern bei Bedarf Empfehlungen, wie sie ihr Kind bis zur Schuleinführung fördern können (Frühförderstelle, Logopädin, Sozialpädiatrisches Zentrum Reifenstein …).
Folgende Kinder laden wir mit ihren Eltern noch einmal in die Schule ein:

  • Kinder, die beim Schnuppertag erhebliche Entwicklungsrückstände zeigten,
  • Kinder, bei denen der Kindergarten die Schulfähigkeit in Frage stellt,
  • Kinder, die beim Schnuppertag nicht anwesend waren,
  • Kinder, bei denen die Eltern eine Zurückstellung oder vorzeitige Einschulung wünschen.

Während des Tests sind die Eltern anwesend. Dieser wird von der Schulleiterin und der Beratungslehrerin Ende März / Anfang April durchgeführt. Im Anschluss daran werden mit den Eltern unsere Beobachtungen und die Testergebnisse ausgewertet. Die Eltern erhalten außerdem eine Empfehlung für die Schullaufbahn ihres Kindes.
Im Mai treffen wir uns mit der Schulärztin Frau Seidel und bei Bedarf mit den Mitarbeiterinnen der Frühförderstelle sowie des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes und sprechen über alle einzuschulenden Kinder. Im Anschluss daran erfolgt die Entscheidung zur Schullaufbahn (Einschulung in der Grundschule, Zurückstellung oder Einschulung im Förderzentrum oder einer Schule der Lebenshilfe), die laut Schulgesetz die Schulleiterin trifft.
Über Entscheidungen, die nicht zu einer Einschulung an unserer Grundschule führen, werden die Eltern noch einmal schriftlich informiert.